Verkehrsrecht

Einer der drei großen Tätigkeitsschwerpunkte unsere Kanzlei ist das Verkehrsrecht.

Kurz zusammengefasst umfasst das Verkehrsrecht alle Probleme, die sich im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen und Führerschein bzw. Fahrerlaubnis ergeben. Unser Bestreben ist es, unsere Mandanten bei ihren verkehrsrechtlichen Fragestellungen und Problemen umfassend und bestmöglich zu beraten und zu unterstützen.

Das Verkehrsrecht untergliedert sich in die Bereiche Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht und Führerscheinverwaltungsrecht.

Verkehrsstrafrecht

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder gar Anklageschrift – unliebsame Post von einer Bußgeldstelle oder vom Amtsgericht will keiner gerne haben. Gleichwohl begehen Verkehrsteilnehmer in dem Massenphänomen „Straßenverkehr“ in einer Vielzahl von Fällen Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafrechtsvorschriften. Die Folgen reichen von Bußgeld über Punkte nach dem Mehrfachtätersystem über Fahrverbot im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Bereich bis hin zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, verbunden mit Nebenfolgen wie Entziehung der Fahrerlaubnis, im strafrechtlichen Bereich.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen als Betroffener in einer derartigen Situation die notwendige sachkundige Unterstützung und Hilfestellung zu geben und die Verhängung vorgenannter Sanktionen im besten Fall abzuwehren, oder jedenfalls abzumildern.

Verkehrszivilrecht

Ein Teil des Verkehrszivilrechts befasst sich mit den Ansprüchen der Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Aus einem Verkehrsunfall können sich die unterschiedlichsten Schadenspositionen ergeben. „Übliche“ und bekannte Schadenspositionen sind z.B. der Fahrzeugschaden und Gutachterkosten. In Betracht kommen aber auch weniger bekannte und für den Laien kaum bezifferbare Ansprüche wie beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, entgangener Gewinn oder gar Haushaltsführungsschaden. An einer Regulierung unter Beachtung des „Quotenvorrechts“ scheitern nicht nur Nichtjuristen. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter vollständig und umfassend geltend zu machen.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist gut beraten, die Regulierung nicht der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu überlassen, sondern die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen. Die gegnerische Haftpflicht hat die erforderlichen Gebühren für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts und eines eigenen Gutachters zu übernehmen, sofern und soweit der Geschädigte den Unfall nicht verursacht hat. Dieser Umstand ist leider kaum bekannt.

Nur durch die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes, am besten unmittelbar nach dem Unfall, der gemeinsam mit dem Geschädigten die Regulierung steuert, lässt sich eine Waffengleichheit zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen. Dies gilt auch und gerade in den Fällen, in denen die Haftung nicht streitig ist, da auch in diesen Fällen das Bestreben der Haftpflichtversicherer vorhanden ist, die Regulierung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand durchzuführen. In Regulierungen, in denen der Geschädigte anwaltlich vertreten ist, werden durchschnittlich nicht unerheblich höhere Beträge von den Versicherern gezahlt.

Ein weiterer Teil des Verkehrszivilrechts umfasst sämtliche rechtliche Fragen aus den unterschiedlichen Vertragstypen, die im Zusammenhang mit einem Kfz abgeschlossen werden, beispielsweise Kaufvertrag, Finanzierung, Reparatur.

Verkehrsversicherungsrecht

Das „Verkehrsversicherungsrecht“ befasst sich mit rechtlichen Fragen zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie zur Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko). In diesen Bereich gehören beispielsweise Fallgestaltungen, in denen die eigene Versicherung keine Leistungen erbringen oder gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen will. Unter diesen Teil des Verkehrsrechts fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Verkehrsrechtschutzversicherung. Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung vom Betroffenen unterhalten wird, stellt sich in manchen Situationen die Frage, ob diese für einen bestimmten Sachverhalt eintrittspflichtig ist.

Führerscheinverwaltungsrecht

Das Führerscheinverwaltungsrecht regelt die (Neu)Erteilung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden. Zentraler Begriff des Fahrerlaubnisrechts ist die „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Unliebsame Post von der Fahrerlaubnisbehörde droht, wenn das Punktekonto in Flensburg anschwillt. Wird ein Punktestand von 8 Punkten erreicht, ist der Fahrerlaubnisinhaber ungeeignet im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Zur Vermeidung einer Entziehung kann die Überprüfung vorhergehender Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde angezeigt sein. Ungemach seitens der Fahrerlaubnisbehörden kann beispielsweise auch dann ins Haus stehen, wenn diese von Alkohol- oder Drogenkonsum eines Fahrerlaubnisinhabers Kenntnis erlangt oder meint, dass Anhaltspunkte hierfür vorliegen, und auf dieser Grundlage Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen annimmt oder jedenfalls Maßnahmen zur Überprüfung anordnet. Wir beraten Sie zur Rechtslage, erörtern mit Ihnen mögliche und nötige Verteidigungsmaßnahmen und begleiten Sie in behördlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Verfahren sowohl des einstweiligen („vorläufigen“) Rechtsschutzes als auch in Hauptsacheverfahren.